Vom Ratgeber zum Krisenmanager

Die Arbeit im Aufsichtsrat ist in den vergangenen Jahren stark aufgewertet worden. Dies betrifft vor allem die fachliche Kompetenz und das Verhalten in Krisensituationen. In diesen Momenten haben Aufsichtsräte immer mehr zusätzliche Anforderungen zu bewältigen.

Im dualistischen System des deutschen Aktienrechts hat der Vorstand die Verantwortung für das operative Geschäft. Der Aufsichtsrat hingegen ist Überwacher bzw. Ratgeber und hat grundsätzlich gegenüber dem Vorstand keine Weisungsbefugnisse. In unternehmerischen Krisensituationen kommt dem Aufsichtsrat aber eine deutlich größere Überwachungsverpflichtung zu. Zu den Primärpflichten des Aufsichtsrats gehört es, sich durch Einholen aller notwendigen Informationen jederzeit ein Bild über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen.

Unternehmerische Krisensituationen entstehen nur selten aus heiterem Himmel. Es ist in der Regel ein länger anhaltender schleichender Prozess. Heute wird dem Aufsichtsrat im dualistischen System eine aktivere Rolle insbesondere in unternehmerischen Krisensituationen zuerkannt, die wegführt vom rein überwachenden, auf eine rückwärts gerichtete Kontrolle des Vorstands agierenden Aufsichtsrat.

Anforderungen an einen Aufsichtsrat in der Krise

Damit stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Anforderungen Aufsichtsräten in Krisensituationen erwachsen:

  • Ein Aufsichtsrat ist grundsätzlich ein Kollegialorgan. Wenn in Krisensituationen einzelne Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihres Spezialwissens zu dominant agieren, kann dies bei den übrigen Mitgliedern im Aufsichtsrat durchaus zu Ablehnung und Widerstand führen.
  • Häufig erfordert es die angespannte wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, dass wichtige Aufgaben auf einige wenige Mitglieder im Aufsichtsrat konzentriert werden müssen. Dies lässt Informationsasymmetrien entstehen, die hohe Ansprüche an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats stellen, damit sich alle Aufsichtsratsmitglieder angemessen eingebunden fühlen.
  • Die zahlreichen Themen strategischer, juristischer, wirtschaftlicher und personeller Art können zu einer enormen inhaltlichen Herausforderung der Mandatsträger führen. Dies kann unter Umständen bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern das Gefühl einer Überforderung entstehen lassen, auch wenn häufig Spezialisten für die Bearbeitung von Spezialthemen eingeschaltet werden.
  • Der Zeitaufwand nimmt in Krisensituationen erheblich zu und muss von den Mandatsträgern neben ihren anderen Verpflichtungen auch entsprechend geleistet werden können. Dies gilt umso mehr, je länger eine Krisensituation andauert.
  • Im zeitlichen Verlauf von Krisensituationen kann es zu unterschiedlichen Einschätzungen und auch Interessenlagen bei einzelnen Mitgliedern im Aufsichtsrat kommen. Dies kann die Zusammenarbeit und das Miteinander im Gesamtgremium sowie in den verschiedenen Ausschüssen belasten und Konflikte entstehen lassen.
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