Arbeitssicherheit in China: ein Weckruf!

Seit einer schweren Fabrikexplosion in Kunshan mit 75 Toten und 180 teils schwerstverletzen Arbeitern im August 2014 steht die Arbeitssicherheit neben der Korruptionsbekämpfung ganz oben auf der Agenda der chinesischen Zentralregierung. Im Rahmen dieser Arbeitssicherheitskampagne geraten auch ausländisch-investierte Unternehmen in das Visier der Aufsichtsbehörden.

Rechtsfolgen von Verstößen

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Arbeitssicherheit treffen nicht nur den Handelnden selbst, sondern auch die Unternehmensführung, das Unternehmen und die Gesellschafter. Die administrativen, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen hängen von der Art des Verstoßes, dessen Folgen und dem Handelnden sowie dem Verantwortlichen  ab. Bei „schweren Folgen“, die teilweise schon ab drei Schwerverletzten oder einem Toten angenommen werden, kann der Verantwortliche mit bis zu drei Jahren und bei „besonders schweren Folgen“ mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden.

Zusätzlich oder alternativ  können Geldstrafen im Ermessen des Richters  verhängt werden.

Dem Unternehmen droht zusätzlich ein Produktionsstop oder eine dauerhafte Stillegung. Dem Gesellschafter kann verboten werden, in Zukunft in China zu investieren.

Der Verantwortliche selbst kann mit hohen Strafen belangt werden. Seit November 2014 haben die Gerichte bei einigen Tatbeständen die Möglichkeit „flexible“ Geldstrafen zu verhängen; diese können bis zu 80% des Jahresgehaltes betragen. Der GF, Vorstände und Aufsichtsräte können zusätzlich lebenslang gesperrt werden, eine Führungsposition in der entsprechenden Industrie in einem Unternehmen in China zu begleiten.

Fazit

Für in China tätige Unternehmen, die aufgrund der anderen sich in China täglich stellenden Herausforderungen bislang der Arbeitssicherheit noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Versäumnisse der Vergangenheit nachzuholen. Es ist zu erwarten, dass die angestoßene Arbeitssicherheitskampagne – wie auch die Anti-Korruptionskampgane – keine kurzzeitige Erscheinung (mehr) sein wird, sondern der Anfang einer langfristigen Entwicklung ist. Eine verschärfte Strafgesetzgebung wird möglicherweise folgen. Neben die verschärften gesetzlichen Grundlagen und der erhöhten Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden tritt eine verstärkte Medienaufmerksamkeit und ein wachsendes Sicherheitsbewusstsein in der Bevölkerung. Diese fϋr China neue Konstellation macht es notwendig, die Arbeitssicherheit zukϋnftig auch in China als integralen Bestandteil der innerbetrieblichen Compliance zu betrachten und auch als solchen zu behandeln.


Zur Person

Rainer Burkardt/Burkardt & Partner RechtsanwälteRainer Burkardt ist deutscher Rechtsanwalt, lebt und abrietet seit über 17 Jahren in China. Er ist Vertrauensanwalt des Österreichischen Generalkonsulats in Shanghai, Schiedsrichter bei der Shanghai International Arbitration Commission und Berater der Stadt QiDong. Burkardt & Partner Rechtsanwälte ist eine in China zugelassene Kanzlei, die vorwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmensgruppen und internationale Industriekonzerne aus Deutschland, der Schweiz und Österreich bei deren Investitionen in China praxisnah und umfassend berät. www.bktlegal.com

Autorenprofil

Rainer Burkardt ist deutscher Rechtsanwalt, lebt und abrietet seit über 17 Jahren in China. Er ist Vertrauensanwalt des Österreichischen Generalkonsulats in Shanghai, Schiedsrichter bei der Shanghai International Arbitration Commission und Berater der Stadt QiDong. Burkardt & Partner Rechtsanwälte ist eine in China zugelassene Kanzlei, die vorwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmensgruppen und internationale Industriekonzerne aus Deutschland, der Schweiz und Österreich bei deren Investitionen in China praxisnah und umfassend berät.

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