Kosten und Erlöse
Bei einer geschickten Schutzrechtsstrategie lassen sich die Kosten des Erwerbs der Schutzrechte in angemessenem Verhältnis zu den voraussichtlichen Einnahmen und Plagiatsrisiken steuern. Zwar werden anfänglich die Kosten des Schutzrechtserwerbs, der Rechtsverfolgung und der gerichtlichen Durchsetzung die Einnahmen übersteigen, aber die möglichen Schadensersatzbeträge kompensieren diese recht bald, da der Verletzer den durch die Verletzung des Schutzrechts erzielten Anteil am Verletzergewinn (= Umsatz minus direkt zurechenbarer Kosten) herauszugeben hat. Die Abschreckung anderer Plagiatoren und der damit verhinderte Umsatzverlust sowie die Vermeidung von Haftungsrisiken für das Unternehmen und den Geschäftsführer können zwar nur schwer quantifiziert werden, dürften aber mit erheblichen Beträgen zu Buche schlagen.
Fazit
Die Pirateriebekämpfung ist eine wichtige Aufgabe des Geschäftsführers. Bei konsequenter Umsetzung können Imageverlust und Haftungsrisiken minimiert werden. Die Kosten betragen einen Bruchteil der Umsatzverluste und der erzielbaren Schadensersatzzahlungen. Es lohnt sich also die aktive Pirateriebekämpfung.
Zur Person:
Prof. Dr. Peter Lutz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München. Er befasst sich seit Jahrzehnten mit der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien, Implementierung von Brand Protection Management bei seinen Mandanten sowie mit der Durchsetzung und Verteidigung von Urheber-, Marken- und gewerblichen Schutzrechten gegenüber Verletzern. www.snp-online.de
Prof. Dr. Peter Lutz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in München. Er befasst sich seit Jahrzehnten mit der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien, Implementierung von Brand Protection Management bei seinen Mandanten sowie mit der Durchsetzung und Verteidigung von Urheber-, Marken- und gewerblichen Schutzrechten gegenüber Verletzern. www.snp-online.de